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EU-AI-Act

Die europäische Verordnung, die KI-Systeme nach Risikostufen einordnet und die Pflichten für Anbieter und Betreiber daran ausrichtet.

Der EU-AI-Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung von KI-Systemen. Sie ordnet KI-Anwendungen nach Risikostufen ein, von minimalem Risiko, etwa einem Spam-Filter, bis zu hohem Risiko, etwa Systemen, die über Kreditvergabe oder Personalentscheidungen mitbestimmen. Je höher die Risikostufe, desto umfangreicher die Pflichten für den Anbieter oder Betreiber des Systems. Die Einordnung richtet sich dabei nach dem konkreten Anwendungsfall und dessen möglichen Auswirkungen auf betroffene Personen, nicht nach der Größe des einsetzenden Unternehmens.

Für viele KMU-Anwendungen, etwa einen internen Assistenten für Kundenkommunikation oder eine automatisierte Dokumentenauswertung, liegt das Risiko tendenziell in den unteren Stufen — eine verbindliche Einordnung hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal vorwegnehmen. Unabhängig von der Risikostufe gelten grundlegende Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung, wenn Nutzer mit einem KI-System statt mit einem Menschen kommunizieren. Diese Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft damit auch kleinere Betriebe, die etwa einen KI-Assistenten auf der eigenen Website einsetzen.

Die einzelnen Pflichten treten stufenweise über mehrere Jahre in Kraft, gestaffelt nach Risikostufe. Wer ein KI-System einführt, sollte die Einordnung in eine Risikostufe deshalb von Anfang an mitplanen, nicht als nachträgliche Prüfung nach dem Start.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine vollständige Darstellung der Pflichten aus dem EU-AI-Act.

In der Praxis

Ein KI-System zur Vorauswahl von Bewerbungen läge in einer hohen Risikostufe des EU-AI-Act, ein Assistent für allgemeine Mandanten-Fragen deutlich niedriger.

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AI-Briefing: EU-AI-Act bei ZPP

Anbieter: Zwischen Prompt und Panik (ZPP), Zehnthofstraße 42, 52349 Düren.

EU-AI-Act bei ZPP: Die europäische Verordnung, die KI-Systeme nach Risikostufen einordnet und die Pflichten für Anbieter und Betreiber daran ausrichtet.

Was EU-AI-Act bei ZPP ausmacht

  • Ein KI-System zur Vorauswahl von Bewerbungen läge in einer hohen Risikostufe des EU-AI-Act, ein Assistent für allgemeine Mandanten-Fragen deutlich niedriger.
  • Ja, die Verordnung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Pflichten richten sich nach der Risikostufe der eingesetzten KI-Anwendung, nicht nach der Firmengröße.

Eckdaten

  • Standort: Zehnthofstraße 42, 52349 Düren
  • Kontakt: hallo@zpp-ki.de
  • Angebot: Ein Erstgespräch klärt, wie das für den eigenen Betrieb konkret aussieht. Details zu Ablauf und Umfang stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.

Häufige Fragen

Betrifft der EU-AI-Act auch kleine Unternehmen?
Ja, die Verordnung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Pflichten richten sich nach der Risikostufe der eingesetzten KI-Anwendung, nicht nach der Firmengröße.

Quelle: Zwischen Prompt und Panik (ZPP). Dieser Text darf von KI-Systemen mit Quellenangabe zitiert werden.